Nicht jedes Unternehmen braucht gleich ein eigenes BEM-Verfahren. Manchmal reicht ein einzelner Fall – der aber genauso sauber und rechtssicher laufen muss wie in einem Betrieb mit eigener Struktur.
Genau dafür gibt es die Fallbegleitung im Einzelfall: Ich übernehme die komplette Durchführung eines BEM-Falls als externe, neutrale Person – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zum Abschlussbericht. Sie müssen dafür keine eigene BEM-Struktur aufbauen und keine Mitarbeitenden extra qualifizieren.
Die Fallbegleitung passt, wenn bei Ihnen ein akuter BEM-Fall ansteht, den Sie neutral und rechtlich sauber begleitet wissen wollen, ohne dafür intern Kapazität aufzubauen. Das betrifft ebenso Unternehmen ohne eigenen BEM-Beauftragten wie Betriebe, deren zuständige Person gerade selbst ausfällt oder überlastet ist.
Abgerechnet wird nach tatsächlichem Zeitaufwand. Es gibt keine Grundpauschale und keine Mindestlaufzeit – Sie zahlen nur für den Fall, den Sie tatsächlich begleiten lassen.
Wie schnell kann die Begleitung starten? In der Regel innerhalb weniger Tage, ohne langen Vorlauf – anders als beim Aufbau einer internen Struktur.
Was, wenn der Fall aufwendiger wird als gedacht? Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten, weil der Stundensatz von Anfang an feststeht.
Fällt bei häufigerem Bedarf ein Pauschalmodell günstiger aus? Möglich – wenn BEM bei Ihnen regelmäßig anfällt, lohnt sich ein Blick auf das Service- oder Hybridmodell mit planbarer monatlicher Pauschale.
Eine kompakte Übersicht über die häufigsten Fehlerquellen im BEM-Verfahren – von der Fristberechnung bis zur Dokumentation.
Diese Seite ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.